ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ALPENLOFTS GASTEIN

CONDITIONS AND TERMS

I. MIETGEGENSTAND, MIETBEGINN
Mietgegenstand ist das jeweilige ALPENLOFTS Gastein Chalet oder Appartement am  Toscaniniweg 7-12, 5640 Bad Gastein. Das Chalet ist vollständig möbliert und wird samt Inventar zu touristischen Zwecken vermietet. Die umliegende Grünfläche sowie Parkplatz und Zufahrtsweg gehören ebenfalls zum Mietgegenstand.

Der Beherbergungsvertrag kommt mit Annahme des Angebotes und Übermittlung einer Reservierungsbestätigung seitens ALPENLOFTS Gastein sowie einer Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtsumme auf das Konto der Vermieterin einlangend binnen der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Frist zustande. Die Anzahlung kann auch durch Übermittlung der Kreditkartendaten akzeptiert und durchgeführt werden.

II. MIETDAUER
Das Mietverhältnis beginnt und endet laut Buchungsbestätigung, ohne dass es einer weiteren Erklärung sowie Kündigung bedarf. Früheste Anreisezeit am Anreisetag ist 15.00 Uhr. Das Chalet muss am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr frei von allen Gegenständen des Mieters/der Mieterin geräumt an die Vermieterin übergeben werden. Bei einer späteren Abreise werden zusätzliche Kosten verrechnet!

III. MIETPREIS
Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Nächtigungsentgelt pro Gast und Nacht auf Basis des Angebotes sowie den Kosten für die Zwischen- und/oder Endreinigung und der an die Gemeinde Bad Gastein zu entrichtenden Kurtaxe. Wird der Mietgegenstand vom Mieter/von der Mieterin am Abreisetag nicht bis 11.00 Uhr freigemacht bzw. hat es der Mieter/die Mieterin unterlassen, die Vermieterin von einer späteren Abreise  in Kenntnis zu setzen, so ist die Vermieterin berechtigt, das Entgelt für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.

IV. KAUTION
Es ist zusätzlich mit der Anzahlung eine Kaution in Höhe von EUR 300,00 zu entrichten. Die Kaution wird dem Mieter/der Mieterin zurückgestellt, sobald feststeht, dass keine Schäden während der Dauer des Aufenthaltes am und/oder im Chalet aufgetreten sind. Sollten Schäden am und/oder im Chalet während der Dauer des Aufenthaltes auftreten, so wird die Kaution dafür aufgewendet. Ein allfälliger Überschuss aus dieser Kaution wird an den Mieter/die Mieterin zurückgestellt. Sollte die Kaution nicht ausreichend sein, wird die Vermieterin den daraus resultierenden Differenzbetrag vom Mieter/von der Mieterin einfordern.

V. PFLICHTEN DES MIETERS
Der Mieter/Die Mieterin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift am Übergabeprotokoll, das Chalet bei Anreise in einem ordnungsgemäßen und besenreinen Zustand übernommen zu haben. Er/Sie verpflichtet sich, das Chalet sowie das Inventar schonend und pfleglich zu behandeln und das Chalet bei Aufenthaltsende (=Vertragsende) im denselben Zustand wie übernommen zurückzustellen und zu übergeben.

VI. SCHÄDEN AM CHALET UND INVENTAR
Für den vom Mieter/von der Mieterin während der Beherbergungsdauer (-zeit) verursachten Schaden gelten die Bestimmungen des Schadenersatzrechtes. Der Mieter/Die Mieterin haftet daher für jeden Schaden und Nachteil, den die Vermieterin durch den Mieter/die Mieterin und/oder dritte Personen durch sein/ihr Verschulden und/oder durch das Verschulden seiner/ihrer Begleiter und/oder anderer Personen, für die er/sie verantwortlich ist, erleidet. Der Schaden ist unverzüglich der Vermieterin zu melden und mittels Foto(s) und schriftliche Niederlegung des Schadensverlaufes zu dokumentieren.

Sollte ein Schaden erst nach Abreise des Mieters/der Mieterin festgestellt werden, so ist der Mieter/die Mieterin unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Mieter/die Mieterin hat der Vermieterin in weiterer Folge die Haftpflichtversicherung bekanntzugeben und alles zu tun, um in die Schadenswidergutmachung einzutreten!

VII. MITGEBRACHTE SACHEN UND WERTGEGENSTÄNDE
Die Vermieterin haftet nicht für vom Mieter/von der Mieterin und/oder dessen/deren Begleiter ein- bzw. mitgebrachte Sachen/Dinge und/oder Wertgegenstände.

Die Vermieterin übernimmt keine wie geartete Verantwortung für den Verlust und/oder Beschädigung der persönlichen (Wert-)Gegenstände, die im Chalet belassen werden. Der Mieter/Die Mieterin hat dafür Sorge zu tragen, dass mitgebrachte (Wert-)Gegenstände ausreichend versichert sind und das Chalet während der Dauer des Aufenthaltes versperrt ist!

VIII. MEHRERE MIETPARTEIEN
Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag solidarisch zur ungeteilten Hand. Erklärungen und/oder mündliche Nebenabreden, die gegenüber einem Mieter abgegeben werden, wirken auch gegenüber den übrigen Mietern des angemieteten Chalets während der Beherbergungsdauer. Das Chalet wird von der Vermieterin jedoch im Außenverhältnis nur an eine Person vermietet.

IX. BETRETEN DES CHALETS DURCH DIE VERMIETERIN
Die Vermieterin und/oder von ihr beauftragte Personen sind nach vorheriger Anmeldung und in angemessenen Abständen zum Betreten des Mietgegenstandes berechtigt, um die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Mieter/die Mieterin angemessen überwachen und/oder notwendige Reparaturen durchführen lassen zu können bzw. durchzuführen.

X. GEFAHR IN VERZUG
Bei Gefahr in Verzug können die Vermieterin und/oder von ihr beauftragte Personen das Chalet jederzeit – auch in Abwesenheit des Mieters/der Mieterin – betreten. Vor jeder Abwesenheit hat der Mieter/die Mieterin dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand in dringenden Fällen jederzeit zugänglich und nicht durch Sachen/Dingen wie z.B. Skier versperrt ist.

XI. HAUSORDNUNG
Der Mieter/Die Mieterin verpflichtet sich zur Einhaltung der im Chalet aufliegenden Hausordnung.

XII. BEEINTRÄCHTIGUNG DER BENÜTZUNG
Der Mieter/Die Mieterin erklärt, aus der zeitweiligen Störung und/oder Absperrung der Wasserzufuhr, der Strom- und/oder Abwasserleitungen udgl. keinerlei Rechtsfolgen wie immer ableiten zu wollen und hält diesbezüglich die Vermieterin schad- und klaglos.

XIII. STORNOGEBÜHR
Bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin des Mieters/der Mieterin kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Ab dem 28. Tag vor dem vereinbarten Anreisetermin ist ein Rücktritt vom abgeschlossenen Beherbergungsvertrag nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

*Bis 28 Tage vor dem Anreisetermin keine Stornogebühr.

*Ab 28 Tagen vor dem Anreisetermin 30 % vom vereinbarten Mietpreis.

*Ab 21 Tagen vor dem Anreisetermin 50 % vom vereinbarten Mietpreis.

*Ab 14 Tagen vor dem Anreisetermin 70 % vom vereinbarten Mietpreis.

*7 bis 0 Tage vor dem Anreisetermin oder Nichtanreise 90 % vom vereinbarten Mietpreis.

*Bei vorzeitiger Abreise 100 % der bestätigten Gesamtsumme.

XIV. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Die Vertragsparteien verzichten auf die Anfechtung dieses Vertrages wegen Willensmangel, insbesondere wegen Irrtums. Sollten Teile des Beherbergungsvertrages unwirksam sein bzw. werden, weil sie gegen zwingendes Recht verstoßen, bleibt die Gültigkeit der restlichen Vertragsbestimmungen unberührt. Eine allenfalls unwirksame Bestimmung wäre durch jene zu ersetzen, die der Intention der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.

XV. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis ist 5640 Bad Gastein. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht als vereinbart. Als Gerichtsstand gilt das für das Bundesland Salzburg jeweils zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht.

XVI. HAFTUNG
Die Vermieterin bietet die ALPENLOFTS Gastein zur Vermietung an.

Die Vermieterin ist nicht haftbar für den Tod, schwere Verletzungen und/oder Krankheiten des Mieters/der Mieterin während der Aufenthaltsdauer.

Mängelrügen des Mieters/der Mieterin sind vor Ort und während der Dauer des Aufenthaltes der Vermieterin mitzuteilen. Mängelrügen, die nach Abreise des Gastes durch den Gast an die Vermieterin zur Kenntnis gebracht werden, können nicht berücksichtigt werden und übernimmt die Vermieterin dafür keine wie immer geartete Haftung bzw. Leistung.

Der Mieter/Die Mieterin verpflichtet sich, eine eigene Reise- und Urlaubsversicherung abzuschließen. Weiters haftet er/sie eigenverantwortlich für die Benützung von Feuerstätten und Kerzen. Feuerstätten und Kerzen dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben und müssen gelöscht werden, sobald das Chalet verlassen wird. Der Mieter/Die Mieterin haftet für alle Schäden die in diesem Zusammenhang verursacht werden. Es wird weiters darauf hingewiesen, dass ein striktes Rauchverbot in allen Chalets besteht. Rauchen ist nur außerhalb der Chalets erlaubt. Zigarettenstummel müssen ordnungsgemäß entsorgt werden (nicht im Garten oder auf den Allgemeinflächen).

Die Benützung des Internets unter einem falschen Namen, das Herunterladen von illegalen Inhalten sowie die nicht vorschriftsmäßige Nutzung des Internets ist ausdrücklich untersagt und verboten! Sollte eine Verletzung nach österreichischem und/oder internationalem Recht durch den Mieter/die Mieterin erfolgen, ist die Vermieterin berechtigt, den Mieter/die Mieterin dafür haftbar zu machen!

XVII. ANZAHL DER PERSONEN/KINDER
Nur jene Personen, die in der Reservierungsbestätigung angeführt sind, dürfen das Chalet benützen. Die Anzahl der Personen darf die Anzahl der Schlafplätze nicht überschreiten. Sollte die Vermieterin Personen vorfinden, die nicht in der Reservierungsbestätigung namentlich genannt sind bzw. mehr Personen vorfinden als vereinbart, liegt es im Ermessen der Vermieterin die erforderlichen Schritte bzw. Maßnahmen zu setzen.

XVIII. AKTIVITÄTEN AUF DEM FREIGELÄNDE DER ALPENLOFTS GASTEIN
ALPENLOFTS Gastein übernimmt keine Haftung für Aktivitäten der Gäste auf Grund und Boden der ALPENLOFTS Gastein. Alle Aktivitäten der Gäste erfolgen eigenverantwortlich auf deren eigenes Risiko. Es wird auf die alpine Umgebung, die eigenverantwortlich zu beachtenden Wetter- und Witterungsverhältnisse und deren Entwicklung ausdrücklich hingewiesen.

XIX. KINDER UND ELTERN
Eltern haften für ihre Kinder. Es wird auf die möglichen Gefahren wie Treppenauf- und –abgang, offene Fenster, heißes Wasser, heiße Kochplatten, spitze Gegenstände und Kanten etc. hingewiesen. Bitte achten Sie auf Ihre Kinder!

XX. HAUSTIERE
Haustiere sind auf dem Grundstück sowie in den Chalets nicht erlaubt.

XXI. ALPENLOFTS GASTEIN
ALPENLOFTS Gastein, Toscaniniweg 7-12, 5640 Bad Gastein, Österreich

Geschäftsführung: Evelyn Ikrath